Gewerk

Begriff Definition
Gewerk

Gleichwohl der Begriff Gewerk sowohl in der Fachliteratur als auch in Ausschreibungen regelmäßig zu finden ist, gibt es keine verbindliche Definition dafür. Am Bau ist es ein Überbegriff, der eine Vielzahl von handwerklichen und bautechnischen Teilleistungen im Bauwesen abdeckt. Der Begriff beschreibt eine spezielle Teilleistung am Gesamtbau, wie zum Beispiel Klempner, Elektriker, Maler, Fliesenleger, Dachdecker und viele mehr. Grundsätzlich werden Gewerke in zwei Kategorien eingeteilt:

1. Die klassische Einordnung von Gewerken:

Dazu gehören die

  • Baumeisterarbeiten,
  • Beton- und Stahlbetonarbeiten,
  • Dachdeckerarbeiten,
  • Elektroinstallationsarbeiten,
  • Fliesenlegerarbeiten,
  • Klempnerarbeiten,
  • Mauerarbeiten und
  • Zimmerer- und Holzbauarbeiten,

2. tiefes Gewerk gemäß VOB Teil C (VOB/C):

Dazu zählen:

  • Baumeisterarbeiten
  • Beton- und Stahlbetonarbeiten
  • Erdarbeiten

Es werden bei einem Bauprojekt verschiedene Fachfirmen benötigt, deren Leistungen, in Gewerke geliedert, jeweils einer Teilaufgabe an der Gesamtbauleistung entsprechen. Dass die VOB die Gewerkeaufteilung noch detaillierter als in der Baubranche üblich aufteilt, ist der Tatsache geschuldet, dass größere öffentliche Bauaufträge nach der VOB ausgeschrieben werden müssen. Sinn der Sache soll sein, dass auch kleinere Unternehmen an umfangreichen Bauprojekten beteiligt werden können. Bei einer Vergabe an einen Generalunternehmer wäre dies eher unwahrscheinlich, weil kleinere Firmen in der Regel nicht die komplette Bandbreite an Gewerken anbieten können.

 

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