Freifinanzierter Wohnungsbau

Begriff Definition
Freifinanzierter Wohnungsbau

Der Begriff Wohnungsbau wird häufig zur Definition von Wohnraum verwendet. Wohnraum soll sowohl Privatsphäre als auch Schutz vor den Elementen und den unterschiedlichsten Temperaturen der Außenwelt bietet. Beim Wohnungsbau unterscheidet man zwischen:

Bei einem freifinanzierten Wohnungsbau erhält der Eigentümer für den Bau von Wohnungen keinerlei öffentliche oder staatliche Förderungen, noch ist der Wohnungsbau steuerbegünstigt. Die Baukosten werden komplett vom Eigentümer getragen. Das bedeutet, dass der Besitzer der Wohnungsobjekte absolut keine Belegungsbindungen für seine Wohnflächen hat und frei entscheiden kann, an wen er vermieten möchte.

Sind für den Bau von Wohnungen aber Wohnungsförderungsmitteln gewährt worden, oder ist der Bau steuerbegünstigt, fallen diese Objekte unter den Begriff des geförderten Wohnungsbaus. Hier muss der Eigentümer einen bestimmten Prozentsatz der zur Verfügung stehenden Wohnungen der Gemeinde / Stadt / Land entsprechenden dem Wohnungsbindungsgesetz überlassen. Der geförderte Wohnungsbau folgt den Richtlinien der einkommensorientierten Förderung.

Die Entwicklung von neuen Wohnanlagen ist auch mit einer gemischten Finanzierung möglich.

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