Außenbereich

Begriff Definition
Außenbereich

Von einem Außenbereich ist dann dir Rede, wenn die Lage eines Grundstücks definiert wird. Entscheidend ist hierbei, ob das Grundstück in einem Bereich liegt, der einem qualifizierten Bebauungsplan unterliegt oder sich in einem Ortsteil befindet, der zusammenhängend bebaut ist. Wenn beide Bedingungen nicht erfüllt sind, so befindet sich das Grundstück im Außenbereich.

Derartige Grundstücke im Außenbereich können nur dann bebaut werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Inwieweit das möglich ist, wird nach den Regelungen im §35 Baugesetzbuch (Bau GB) bestimmt.Ein entscheidendes Kriterium dafür ist das Vorhandensein von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen. Auch die Zweckbestimmung ist ein wichtiger Punkt, der nicht außer Acht gelassen werden sollte. Des Weiteren muss auch für einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb ermittelt werden, ob eine gartenbauliche Produktion sowie die Versorgung mit Elektrizität und Wasser gewährleistet werden können. Nachhaltige Energieformen, zu denen Wind- beziehungsweise Wasserenergie gehören, sowie deren Nutzung sind auch ein wichtiger Augenmerk.

Die zuständige Gemeinde muss auch ihre Zustimmung betreffend der Bauvorhaben im Außenbereich geben, damit ein derartiges in die Tat umgesetzt werden kann.

Weitere Informationen dazu finden Sie in „Das öffentliche Baurecht“ auf www.hausbauberater.de/bauwissen/das-oeffentliche-bauplanungsrecht-bauordnungsrecht unter der Überschrift „So wird im Planungsrecht mit nicht überplanten Gebieten verfahren.

 

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