Sturmklammern

Begriff Definition
Sturmklammern

Sturmklammern oder Dachklammern dienen zur zusätzlichen Befestigung von Dachplatten, Dachsteinen und Dachziegeln (Dachpfannen) am Dachstuhl. Üblicherweise erfolgt das Anbringen von Dachklammern bei einer offenen Deckunterlage aller 3 Dachziegel im Eck- beziehungsweise Randbereich. Die tatsächliche Anzahl der zu verwendenden Klammern variiert allerdings stark und ist abhängig von der:

  • Art der Unterlage, auf der die Dachplatte liegt
  • Art der Ziegel
  • Anzahl der Ziegel pro m²
  • Dachneigung
  • Firsthöhe
  • Höhe über dem Meeresspiegel
  • Region, in der das zu bedachende Gebäude steht

Sturmklammern bilden einen Sammelbegriff für verschiedene Arten von Befestigungsklammern. Sie bestehen hauptsächlich aus rostfreiem Metall. Ebenso sind Clips und universell einsetzbare Kunststoffsturmklammern beim Fachhändler erhältlich.

Sturmklammern sind in folgenden Ausführungen erhältlich:

  • Biberschwanzklammern
  • Gratl- und Kehlklammern
  • Hohlziegelklammern
  • Kopfklammern
  • Kopf-Seitenfalzklammern
  • Kopf-Fußklammern
  • Multiblock-Klammern
  • Seitenfalzklammern

Generell bedarf es keiner Klammerung aller Ziegel bei einer Dachneueindeckung. Wie viele Ziegel tatsächlich zu klammern sind, zeigt eine genaue Analyse des zuständigen Dachdeckers. Ihm zur Hilfe steht einerseits das Regelwerk des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Andererseits bieten die meisten Hersteller von Dachplatten und -ziegeln spezielle Programme zur genauen Analyse und Berechnung der erforderlichen Art und Menge der Sturmklammern an. Es gilt zu beachten, dass die Ergebnisse stets in Verbindung mit den vom Hersteller angebotenen Ziegel oder Platten einhergehen. Für die korrekte Berechnung übernimmt der Hersteller keine Gewähr. Es ist daher empfehlenswert, den ausführenden Dachdecker mit der Berechnung zu beauftragen und eine Unternehmererklärung darüber von ihm zu verlangen. Treten im Nachhinein Schäden an der Dachhaut auf und lassen sich diese auf falsche Berechnungen oder unsachgemäße Montage zurückführen, haftet der zuständige Dachdecker für die Schäden daraus.

Im Jahr 2011 erhöhten sich die Anforderungen der DIN 1055-4 „Einwirkungen auf Tragwerke: Windlasten“. Grund dafür war die Zunahme von Stürmen und Orkanen, sogenannten Starkwindereignissen. Es kam immer mehr zu unmittelbaren Schäden an Dächern, beziehungsweise damit verbundenen Personen- und Sachschäden.

 

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Synonyme: Dachklammern

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