Schnurgerüst

Begriff Definition
Schnurgerüst

Das Aufstellung eines Schnurgerüstes gehört zu einer der grundlegenden Arbeiten auf einer Baustelle und wird gleich zu Beginn erledigt. Bevor Bauherren mit dem Bau ihres Eigenheims beginnen können, sollte möglichst ein Vermesser des örtlichen Bauamtes das Grundstück vermessen und dieses mit farblich markierten Hölzern kennzeichnen. Diese Markierung dient somit als Hinweis, bis zu welcher Stelle der Boden für den anstehenden Rohbau auszuheben ist.

Ist dies vollbracht, wird ein Schnurgerüst aufgestellt, dass meistens vom fachmännischen Mitarbeiter der Rohbaufirma durchgeführt wird. Jedoch kann der Aufbau des Schnurgerüstes auch in Eigeninitiative des Bauherren errichtet werden. Das Schnurgerüst erfüllt die Funktion, die äußeren Kanten des zu errichtenden Hauses zu markieren beziehungsweise abzustecken.

Der Aufbau eines Schnurgerüstes muss einzeln im Verzeichnis der durchgeführten Arbeiten aufgeführt sein, denn es zählt zu den Dienstleistungen des Bauunternehmens. Bauherren sollten sich darüber informieren, wer die Vermessung durchführt und die anfallenden Kosten übernimmt. Regelungen hierfür sind in der DIN 276 vermerkt.

Die Kosten, die für die Erstellung eines Schnurgerüstes anfallen, sind abhängig von der geplanten Gebäudedeckenanzahl und der hiermit notwendigen Schnurböcke.

Schnurböcke werden meistens 1 bis 2 Meter außerhalb der Gebäudekante oberhalb der Baugrube errichtet. Ein Schnurbock besteht aus circa 1,5 Meter langen Kanthölzern, die in jeder Ecke in den Boden gerammt werden und dann mit waagerechten Holzbrettern verbunden werden. Die notwendige Stärke der Latten dürfen eine Mindestdicke von 80 x 140 Millimeter nicht unterschreiten. Alternativ können auch stabilere wiederverwendbare Metallkonstruktionen verwendet werden.

Auch wenn keine Abnahme des Schnurgerüstes durch die Behörden erfolgt, hat dieses eine erhebliche rechtliche Bedeutung. Die gesamten Ausmaße des geplanten Gebäudes sind nun visuell einsehbar, was besonders für die Nachbarschaft von Interesse ist. So ist sofort sichtbar, ob rechtliche Grenzabstände eingehalten werden.

Die Entfernung des Schnurgerüstes darf erst nach dem gießen der Bodenplatte erfolgen, da diese die baurechtlich relevanten Aspekte aufweist. Das Schnurgerüst ist Eigentum des Bauherrn und darf nur mit seiner Zustimmung entfernt beziehungsweise verändert werden. Ein unerlaubtes entfernen eines Schnurgerüstes kann auch rechtliche Folgen haben, da es als Beweismittel gelten kann.

 

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Synonyme: Schnurbock

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