Zwischenlager

Begriff Definition
Zwischenlager

Um eine optimale Recyclingwirtschaft zu garantieren, müssen Reste von Baumassen, die aus einem Neubau oder aus Abbrüchen und Sanierungen entstehen, in einem Zwischenlager zwischengelagert werden. Ist bereits vor dem Hausbau klar, dass große Mengen an Bauschutt zur Entsorgung anfallen, ist ein Konzept zur ordnungsgemäßen Entsorgung ratsam. Kommen gefährliche Abfälle wie beispielsweise Asbest hinzu, müssen spezialisierte Entsorgungsunternehmen hinzugezogen werden. Eine bundesweite Regelung zur Bauschuttentsorgung existiert nicht. Darum müssen sich Bauherrn bei der jeweiligen Gemeinde erkundigen, um rechtlich abgesichert zu sein.

Bauabfälle dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden. Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) muss Bauschutt zur Wiederverwendung oder dem Recycling einem Zwischenlager zugeführt werden. In kleineren Mengen ist es möglich, Bauabfall bei dafür zuständigen Recyclinghöfen und lokalen Entsorgungsunternehmen zu entsorgen.  Hierfür bestehende Annahmebedingungen können von Bauherrn auf der jeweiligen Webseite recherchiert oder nachgefragt werden. Bauschutt ist der Oberbegriff von ausschließlich mineralischen Stoffen, die beim Bau eines Hauses oder beim Abbruch oder Sanierung anfallen.

Bauschutt

  • Backsteine, Mauersteine oder Naturstein
  • Ziegelbruch
  • Dachziegel und Mauersteine
  • Beton- und Steinbruch
  • Fliesen
  • Mörtel sowie Putzreste
  • Estrich (Zement)
  • Marmor und Porzellan
  • Kalkstein / Sandstein

Kein Bauschutt

  • Gasbeton, Bimsstein
  • Dämm- und Isoliermaterial
  • Stein- und Glaswolle
  • Folien
  • Gips und Rigips, Gipskartonplatten
  • Holzabfälle
  • Schadstoffhaltige Baustoffe
  • Straßenaufbruch, Asphalt (ohne Teer)

Eine gute Alternative zum eigenständigen Abtransport sind sogenannte Recyclingcontainer. Die Bauschuttcontainer werden an den gewünschten Ort geliefert und auch wieder abgeholt. Bauherren sollten jedoch bedenken, dass zum Abstellen eines solchen Containers auf öffentlichem Grund eine Stellgenehmigung erforderlich ist. Für eine ordnungsmäßige Entsorgung von Bauschutt ist immer der Bauunternehmer zuständig.

 

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