Wintergarten

Begriff Definition
Wintergarten

Historisch steht der Begriff Wintergarten für einen großzügig proportionierten Glaspavillon im Wintergartenstil. Sie wurden normalerweise für den Anbau von Pflanzen in Häusern genutzt.

Ein Wintergarten kann auch als zusätzlicher Wohnraum, der exzellent mit Frischluft versorgt ist, angesehen werden. Sie sind beliebt bei neu gebauten Häuser, aber auch als Anbau in einem bestehenden Haus. In Wohngebäuden wo sie manchmal auch auf den Dach zufinden sind bezeichnet man sie als Dachgärten. Wintergärten können auch ein separat stehendes kleines Gebäude sein. Wintergärten bestehen größtenteils aus Glas. Aufgrund der Verglasung ist keine konventionelle Heizungstechnik notwendig. Sie nutzen die Vorteile des Glashauseffekts. Um den Glashauseffekt bestens zu nutzen, sollte ein Großteil der Fassade nach Süden ausgerichtet sein. Dadurch wird der Wintergarten selbst bei geringer Sonneneinstrahlung aufgewärmt.

Es gibt drei verschiedene Arten von Wintergärten:

  1. Den kalten, in welchem die Temperaturen unter 12 °C liegen
  2. Den mittelwarmen, dessen Temperaturen zwischen 12- 19 °C liegen
  3. Den warmen, mit Temperaturen über 19 °C

Wintergärten sind eine tolle Alternative, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Sie sind ideal, um eine grüne Oasis zu kreieren oder einen Raum mit einem wunderschönen Ausblick, indem man sich einfach nur entspannen kann. Einen Wintergarten kann man vielseitig und ganzjährig nutzen.

Hinweis:
Für einen nachträglichen Anbau eines Wintergartens ist eine Baugenehmigung vonnöten. Es ist vorteilhaft einen Wintergarten in die Bauplanung aufzunehmen. Ebenso muss berücksichtigt werden, dass sie den Vorschriften der Energieeinsparverordnung unterliegen.

Mehr Informationen zum Thema Wintergärten und deren Planung finden Sie hier:  hausbauberater.de/bauwissen/wintergarten-planen-bauen.

 

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