Verweisungsurkunde

Begriff Definition
Verweisungsurkunde

Eine Eigentumsurkunde ist ein schriftliches und unterzeichnetes Rechtsdokument, mit dem das Eigentum einer Immobilie vom alten Eigentümer oder Bauträgergesellschaft auf den neuen Eigentümer übertragen wird.

Verweisungsurkunden oder Bezugsurkunden gehören zum Kauf einer Immobilie oder Wohnung von einer Bauträgergesellschaft zu den zu verwendeten Kaufdokumenten. Diese Immobilien sind normalerweise beim Kauf noch nicht fertiggestellt. Die Verweisungsurkunde ist Teil der Teilungserklärung und somit auch ein Teil oder eine Anlage zum Kaufvertrag ,der die Übertragung des Eigentums der Immobilien dokumentiert.

In den meisten Fällen werden bei Bauträgerverträgen

im Rahmen einer Verweisurkunde dokumentiert.

Die Urkunde muss beim Vorlesen des Kaufvertrages durch den Notar zur Einsicht ausliegen und der Inhalt muss allen bekannt sein. Ebenso muss sie von allen Beteiligten genehmigt und unterschrieben sein. Die rechtlichen Regelungen hierfür sind in den Paragrafen § 13 und § 14 des Beurkundungsgesetzes BeurkG niedergeschrieben.

Wenn ein Kaufvertrag später noch zusätzliche Regelungen bedarf, sind diese in der Verweisungs- oder Bezugsurkunde niedergeschrieben. Es ist zu beachten, dass diese die Zustimmung aller Beteiligen erfordern. Rechtsgültige Immobilienkaufverträge müssen beim Vertragsabschluss von einem Notar vorgelesen werden, Verweisungsurkunden nicht. Aber der Kaufvertrag muss deutlich auf diese Urkunden hinweisen und es muss auch eindeutig sein, dass sie Bestandteil des Kaufvertrages sind.

 

Zugriffe - 15819
Synonyme: Bezugsurkunde

HausbauberaterUnabhängige Bauherrenberatung
Begleitung bei Planung und Hausbau | Unterstützung bei Konflikten am Bau