Rücklagen

Begriff Definition
Rücklagen

Instandhaltungsrücklagen sind Ansparungen für Reparaturen, die Wohnungs- und Hauseigentümer durchführen müssen. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Anlage nicht, wird allerdings im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) empfohlen. Ein weiterer Pluspunkt: Instandhaltungsrücklagen steigern den Verkaufswert einer Immobilie.

Wie hoch sollten Instandhaltungsrücklagen sein?

Die sinnvolle Höhe der Instandhaltungsrücklage für ein Gebäude oder eine Wohnung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Dazu gehören:

  • Standort/ Lage
  • Bauzeitenalter
  • Baulicher Zustand
  • Ausstattung und Größe

Ebenfalls relevant sind die finanziellen Möglichkeiten des Eigentümers. Je beschränkter diese sind, umso wichtiger ist es, Rücklagen in ausreichender Höhe zu bilden. Ist eine Hausverwaltung vorhanden (zum Beispiel bei Eigentumswohnungen), gelten folgende Richtwerte im Sinne der ordnungsgemäßen Verwaltung:

  • Baualter ab 32 Jahre: 14,92 Euro pro m² und Jahr
  • Baualter ab 22 Jahre: 11,68 Euro pro m² und Jahr
  • Baualter bis 22 Jahre: 9,21 Euro pro m² und Jahr

Ist im Gebäude ein Aufzug vorhanden, bedeutet dies einen Aufschlag von 1,30 Euro/ m² und Jahr.

Instandhaltungsrücklagen für Altbauten

Bei älteren Gebäuden ist davon auszugehen, dass immer mal wieder größere Modernisierungsarbeiten und Reparaturen fällig werden. Man geht davon aus, dass pro 80 Jahre Alter der 1,5-fache Wert der Baukosten für Reparaturen aufläuft. Nach der sogenannten Peters`schen Formel entfallen 65 bis 70 % der Instandhaltungskosten auf das Gemeinschaftseigentum und 30 bis 35 % auf das Sondereigentum.

Verwendung von Instandhaltungsrücklagen

Instandhaltungsrücklagen sind zweckgebunden und dürfen nur für Instandsetzungen und Instandhaltungen verwendet werden, nicht aber für laufende Kosten wie zum Beispiel den Einkauf von Gas oder Heizöl. Soll das angesparte Geld anderweitig verwendet werden, muss dies von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden.

Dies gilt natürlich nicht für Instandhaltungsrücklagen, die private Hausbesitzer anlegen, um für spätere Reparaturen gerüstet zu sein. Dennoch ist es sinnvoll, sich an diese offiziellen Regelungen zu halten. Instandhaltungsrücklagen sollten auf einem extra Rücklagenkonto liegen (Pflicht bei Eigentümergemeinschaften).

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Synonyme: Instandhaltungsrücklage

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