Oberkante (OK)

Begriff Definition
Oberkante (OK)

Die Oberkante ist eine Bemessungsangabe aus dem Bauwesen. Sie gibt die obere Grenze eines Geschosses oder eines Fußbodens an.

Fußboden-Oberkante (OKF, OKFF, OKFFB)

Die Oberkante eines Fertigfußbodens ist eine Bemaßungsangabe im Bauwesen. Sie misst die Höhe inbegriffen der Fliesen, des Parketts oder der Wärme- und Trittschalldämmung, des fertigen Fußbodens eines Geschosses. Die Begrenzung einer Oberkante wird wichtig, wenn es um Höhenangaben beim Einbau von Küchen- und Badezimmer-Installationen geht. Damit ein optimaler Verbau von Türen und Fenstern stattfinden kann, sollten genaue Angaben über den Abschluss einer Oberkante vorliegen.

Geschoss-Oberkante

Die einzelnen Geschosse in einem Gebäude können unterschiedliche Höhen genauer gesagt Oberkanten aufweisen. Geschoss-Höhen entscheiden somit über die Nutzungsmöglichkeit eines Raumes. Mit ihnen entscheidet sich, ob ein eingeschossiges oder mehrgeschossiges Gebäude entsteht.
Ein Keller ist somit ein Vollgeschoss, wenn die Oberkante der Decke in der Hälfte mehr als 1,40 Meter über die Geländeoberfläche herausragt und wenn die Geschosshöhe 2,30 Meter beträgt. Diese Höhe wird von der Oberkante des Rohfußbodens bis zur Oberkante Rohfußboden, der sich darüber befindenden Decke, gemessen.
Bei einem Dachgeschoss verhält es sich so, dass es mehr als dreiviertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses aufweisen muss, wenn es als Vollgeschoss gelten soll. Hierbei muss jedoch eine Mindesthöhe von 2,30 Meter gegeben sein. Diese wird von der Oberkante des Rohfußbodens bis zur Oberkante der tragenden Konstruktion gemessen.

Hinweis zu "Hauspreis ab Oberkante Bodenplatte / Kellerdecke“

Eine besondere Bedeutung hat die Bezeichnung „Oberkante Kellerdecke“ beim Kauf eines Fertighauses. Gilt der Hauspreis ab „Oberkante Bodenplatte / Kellerdecke“ sind die Kosten für den Keller oder die Bodenplatte nicht im Preis enthalten.  Auch wenn ein Haus ohne Bodenplatte nicht errichtet werden kann, fehlt sie in vielen Hausangeboten. "Ab OK Bodenplatte / Kellerdecke" bedeuet also nichts weiter als: Nicht im Leistungsumfabg enthalten sind Erdarbeiten, Keller und Bodenplatte.

 

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Synonyme: OK,Scheitel, Scheitelpunkt, Schnittstelle

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