Kommune

Begriff Definition
Kommune

Eine Kommune bezeichnet eine Verwaltungseinheit und diese kann auch einer einzelnen Gemeinde oder einem Gemeindeverband bestehen. Sie sind stets örtlich begrenzt und stellen die kleinste Form der Gebietskörperschaft dar, gefolgt vom Bundesland und dem Bund. Die politische und administrative Einheit besitzt das Recht auf Selbstverwaltung, das bedeutet die bestimmt ihre Kommunalpolitik selbst. Das Recht zur kommunalen Selbstverwaltung ist in Artikel 28 des Grundgesetzes geregelt. Je nach Landesrecht kommen aber Pflichtaufgaben hinzu. In der Regel sind Kommunen die örtlichen Träger der sozialen Arbeit und damit einer der wichtigsten Arbeitgeber für die Angehörigen der sozialen Berufe. Häufig wird Kommune mit dem Begriff der Gemeinde gleichgesetzt. Es gibt kreisfreie Städte und Landkreise, dann kreisangehörige Städte und die Gemeinden. Das Gemeinderecht der einzelnen Bundesländer regelt die Einzelheiten der kommunalen Selbstverwaltung im Rahmen der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung.

Als Pflichtaufgabe gehört für Kommunen die Müllentsorgung, aber auch die Versorgung der Bürger mit Kindergärten und die Koordination der Aufgaben der Meldebehörden unterliegen dem Kommunalrecht. Auch andere Verwaltungsaufgaben müssen Kommunen übernehmen, dazu zählt beispielsweise die Bewilligung von Wohngeld, die Gewerbeaufsicht und verschiedene Ordnungsaufgaben. Kommunen können zur Regelung ihrer Angelegenheiten allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften in Form von Satzungen erlassen. Ihr Recht zur Selbstverwaltung umfasst dabei die eigenverantwortliche Regelungen der Angelegenheiten bei:

  • Personalaufgaben
  • Finanzaufgaben
  • Organisationsaufgaben
  • Planungsaufgaben
  • Satzungsaufgaben
  • Gebietsaufgaben
  • Aufgabenhoheit

Sie verfügen über einen eigenen Haushalt und eine eigene Dienstherrnfähigkeit, sind juristische Personen öffentlichen Rechts und besitzen eine eigene Verfassung. Neben den Pflichtaufgaben können Kommunen auch freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben übernehmen wie beispielsweise den Betrieb von Museen, Schwimmbändern, Jugendeinrichtungen oder der Wirtschaftsförderung. Ihnen unterliegt ebenso das Bauaufsichtsrecht, das genau wie Aufgaben im Zivilschutz oder Ausländerangelegenheiten zu den Weisungsaufgaben als untere Verwaltungsinstanz des Bundes und des Landes übertragen wurden. Die Kommunalverfassung regelt die rechtliche Struktur, in der der Rat/Gemeindevertretung als oberstes Gemeindeorgan von den Bürgern unmittelbar gewählt wird.

 

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Synonyme: Gemeinde,Kommunalebene, lokale Gebietskörperschaft

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