Bestandsverzeichnis

Begriff Definition
Bestandsverzeichnis

Das Bestandsverzeichnis ist Teil des Grundbuches und der erste Teil des Grundbuchblattes. In diesem Verzeichnis werden die Grundstücke der Gemeinde aufgeführt. Seine Aufgabe ist es, das Grundstück zu beschreiben, damit es zweifelsfrei identifiziert werden kann. Die im Bestandsverzeichnis befindlichen Informationen über ein Grundstück werden von dem Katasteramt vorgeschrieben. Die Informationen beschreiben

  • die Lage und die Quadratmeter des Grundstücks
  • Lagebezeichnung
  • Gemarkungen
  • Flur
  • Flurstück
  • Wirtschaftsart

Des Weiteren sind im Bestandsverzeichnis Grunddienstbarkeiten, Herrschvermerke und Rechte vermerkt, die mit dem Grundstück zusammenhängen. Das können Wegerechte oder Kanalleitungsrechte sein.
Die Angaben im Bestandsverzeichnis bilden die Grundlage für die im Grundbuch eingetragenen Eigentumsverhältnisse. Das Verzeichnis ordnet jedem Grundstück eine laufende Nummer zu. Darüber kann das Grundstück im Grundbuch schneller gefunden werden und die Nummerierung verhindert, dass dem Grundstück falsche Angaben zugeordnet werden.

Es ist empfohlen, sich vor dem Kauf eines Grundstückes einen Grundbuchauszug zu holen. Aber nicht jeder ist dazu berechtigt. Auch wer ein Grundstück kaufen möchte, muss vom Eigentümer eine Vollmacht haben, um sich einen Grundbuchauszug geben zu lassen. Der Auszug kostet normalerweise ungefähr 20 €, während eine Änderung oder ein Eintrag im Grundbuch deutlich teurer ist, da auch der Notar bezahlt werden muss.

Die Bestandteile eines Grundbuchs werden auf hausbauberater.de/bauwissen/bedeutung-des-grundbuchs-im-immobilienrecht eingehend erläutert.

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