Gesetzliche Baustandards

Begriff Definition
Gesetzliche Baustandards

Gesetzliche Baustandards legen die Mindeststandards für den Bau von Gebäuden fest. Der Hauptzweck von gesetzlichen Baustandards besteht darin, die öffentliche Gesundheit, Sicherheit und das allgemeine Wohlergehen zu schützen, da sie sich auf den Bau und die Belegung von Gebäuden und Bauwerken beziehen. Sie werden durch verschiedene Bauvorschriften, Baunormen und andere geltende Gesetze festgelegt und sollen sicherstellen, dass die Bauwerke die Mindestanforderungen an Wohnen, Brandschutz und Gesundheit erfüllen. Diese gelten für den privaten wie auch für den gewerblichen Bereich.

Abgesehen von Sicherheitsstandards die eingehalten werden müssen, gelten die gesetzlichen Baustandards auch im Hinblick auf die Einhaltung der erforderlichen energie- und umweltschutzplanerischen Regelungen beim Bau von neu errichteten Häuser, aber auch bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Für öffentliche Gebäude liegen die gesetzlichen Baustandards meist höher als für Privathäuser. Darüber hinaus müssen immer die aktuellen Regelungen des Gesetzes und der gültigen Verordnungen beim Hausbau eingehalten werden.

Vorrangig über die gesetzlichen Bauvorschriften, gilt immer die aktuelle Gesetzgebung. Sollte sich hierbei ein Widerspruch mit den geforderten Standards ergeben, sind die Bauvorschriften dem Gesetz anzupassen. Daneben kann von einzelnen Anforderungen abgewichen werden, wenn ein wirtschaftlicher Vorteil nachgewiesen werden kann. Der Nachweis für einen wirtschaftlichen Vorteil muss schriftlich erfolgen und begründet werden. Ein entsprechender Nachweis sollte wenn möglich bereits im Rahmen der Bauplanung / Baugenehmigung vorgebracht und die notwendigen Abweichungen bereits dann dokumentiert werden.

Gesetzliche Bauvorschriften fördern der Einheitlichkeit des Gesetzes über die Errichtung von Gebäuden in den Zuständigkeitsbereichen der lokalen Behörden / Gemeinden sowie die Einhaltung von Baunormen und der damit verbundenen Bauvorschriften.

 

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