Bebauungsplan

Begriff Definition
Bebauungsplan

Aus dem Flächennutzungsplan einer Gemeinde wird von dem Gemeinderat der Bebauungsplan der Gemeinde aufgestellt. Dieser umfasst immer nur Teilbereiche der Gemeinde. Der Bebauungsplan, kurz B-Plan regelt, in welcher Art und Weise die zur Bebauung ausgeschriebenen Grundstücke bebaut werden dürfen. Das dient dazu, dass es ein einheitliches Bebauungsbild gibt, wobei es vordergründlich um den Schutz von Einzelinteressen geht. Damit wird auch sichergestellt, dass es in einem Siedlungsgebiet mit Einfamilienhäusern keine Mehrstöckigen Häuser gibt. Wie streng diese Vorschriften sind, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Einige Gemeinden gewähren den Bauherrn einen gewissen Freiraum, während andere Gemeinden den Bauherrn von der Außenfassade bis zur Farbe der Dacheindeckung alles vorschreibt.

Der Bebauungsplan kann folgende Vorschriften zu folgenden Bereichen des Hausbaus haben:

  • Standort des Gebäudes auf dem Grundstück, Mindestabstand zu den Nachbargrundstücken,
  • wie viel Fläche bebaut werden darf,
  • Haustyp: Einfamilien-, Mehrfamilien-, Doppel- oder Reihenhaus,
  • Anzahl der Stockwerke,
  • Gesamthöhe des Gebäudes,
  • Höhe der einzelnen Stockwerke,
  • Dachform und Dachneigung,
  • Versiegelungsintensität,
  • Farbe der Fassade, Fenster und Dachziegel,
  • First- und Traufhöhe
  • Fassade verklinkert oder verputzt
  • und vieles mehr

Diese Vorschriften können bei der Gemeinde für jeden Bebauungsplan eingesehen werden. Damit das Traumhaus nicht zum Alptraumhaus wird, wird es empfohlen sich vor dem Grundstückskauf über die Vorschriften im Bebauungsplan zu informieren. Änderungen werden selten von der Gemeinde akzeptiert.

Ausführliche Hinweise finden Sie auf www.hausbauberater.de/bebauungsplan.

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Synonyme: B-Plan, BPlan,Bauleitplan

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