Eigentümer

Begriff Definition
Eigentümer

Ein Eigentümer ist nach dem Gesetz derjenige, dem eine Sache gehört und er kann mit dieser Sache nach Belieben verfahren, ohne dass ihm jemand hereinreden kann, solange er kein geltendes Recht oder Gesetz verletzt. So kann der Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung beispielsweise die Wände der Innenräume in genau der Farbe streichen, die ihm gefällt. Bei Änderungen an der Außenfassade muss allerdings geklärt werden, ob eine Genehmigung dafür notwendig ist, beziehungsweise ob eine Erlaubnis von den Nachbarn benötigt wird, damit die Um- oder Anbauten ausgeführt werden können.

Um ein Eigentümer zu werden, muss eine rechtliche Person Eigentum erwerben. Das geschieht, wenn beispielsweise eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück gekauft wird. Nachdem sich Verkäufer und Käufer einig geworden sind, muss die Finanzierung geregelt werden. Dafür wird die Hilfe einer Bank oder Sparkasse benötigt. Als Sicherheit für das Darlehen lässt sich die Bank die Grundschuld in das Grundbuch eintragen. Damit hat sie die Sicherheit, bei Zahlungsunfähigkeit die Immobilie oder das Grundstück zwangsversteigern zu lassen, damit das Darlehen bedient wird. Durch diesen Eintrag bekommt die Bank jedoch keine Eigentumsrechte am Haus.

Eigentümer müssen für die Sicherheit Dritter auf ihrem Eigentum sorgen. Sie müssen sicherstellen, dass der dazugehörige Gehweg frei begehbar ist. Es können Bußgeldbescheide von der Gemeinde ausgestellt werden, wenn dem nicht nachgekommen wird. Das Gleiche gilt für das Haus und den Garten. So müssen beispielsweise Bäume regelmäßig begutachtet werden, um ihre Standfestigkeit zu beurteilen. Das Dach sollte ebenfalls regelmäßig kontrolliert werden, um lose Dachziegel rechtzeitig auszutauschen.

Der Eigentümer muss auch Sorge dafür tragen, dass Dritte durch sein Eigentum nicht zu Schaden kommen. Ein Beispiel für diese Pflicht ist z. B. die Winterräumpflicht.

Siehe auch www.perfektversichert.de/risikoversicherungen/haus-grundbesitzerhaftpflicht-versicherung.html

 

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Synonyme: Besitzer

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