Abnahmeprotokoll

Begriff Definition
Abnahmeprotokoll

Mit einem Abnahmeprotokoll wird die Übergabe eines fertigen Bauwerks schriftlich festgelegt. Durch das Unterzeichnen eines Abnahmeprotokolls übernimmt der Käufer/ Bauherr die Haftung und die erbrachten Leistungen für das Bauobjekt. Außerdem ist der Zeitpunkt der Abnahme auch der Beginn der vereinbarten Gewährleistungsfrist. Eine schriftliche Anfertigung eines Abnahmeprotokolls ist zwar nicht verpflichtend, aber durchaus empfehlenswert. Es gibt bestimmte Punkte, die in einem Aufnahmeprotokoll enthalten sein sollen wie z.B. Angaben zum Datum, Ort und die Namen der Beteiligten. Des Weiteren sollte ggf. auch eine genaue Mängelliste angefertigt werden, wobei auch die eventuellen Fristen für deren Behebung gesetzt werden sollte. Im Falle, dass die Abnahme seitens des Käufers/ Bauherrn verweigert wird, sollte die Begründung schriftlich festgehalten werden. Wie bei jedem schriftlichen Vertrag dürfen auch bei dem Abnahmeprotokoll die Unterschriften der Beteiligten nicht fehlen. Zu berücksichtigen ist, dass mit dem Zeitpunkt der Abnahme beziehungsweise infolgedessen mit der fristgerechten Behebung der Mängel die Zahlungen an den Bauträger beziehungsweise dem Bauunternehmen fällig sind. Bei den bestehenden Mängeln besteht die Möglichkeit, eine Minderung der Zahlung zu verhandeln. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass zwischen wesentlichen und unwesentlichen Mängeln unterschieden werden muss. Es wird anhand der Gebrauchsfähigkeit beziehungsweise anhand der Größe eines Brauprojekts entschieden, welche Mängel im Rahmen der Abnahme akzeptiert werden.

Ein Abnahmeprotokoll kann auch von einen Baugutachter, Sachverständigen oder Architekten, nach einer gründlichen Bewertung des Zustands eines Hauses oder einer  Wohnung erstellt werden. Dabei kann auch der Zustand des elektrischen Systems, der Rohrleitungen, des Daches und dergleichen begutachtet werden. Für Bauherrn kann ein solches Abnahmeprotokoll von entscheidender Bedeutung sein.

Da ein Gutachter nur eine Sichtprüfung durchführt, enthält der Bericht nur Informationen darüber, was der Gutachter sehen konnte. Es lohnt sich also, wenn der Gutachter auch bei den Teilabnahmen der Bauabschitte zugegen ist.

Ebenso wird ein Abnahmeprotokoll zwischen einem Vermieter und einem Mieter erstellt, dass den Zustand einer zu vermieteten Wohnung dokumentiert, bevor der Mieter einziehen kann.

 

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Synonyme: Übergabeprotokoll

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