Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Begriff Definition
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Auftragsvergabe und die Ausführung von öffentlichen Bauprojekten beinhaltet. Dieses Regelwerk wird jedoch oft auch privaten Bauverträgen zugrunde gelegt. Früher bezeichnete man die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen auch als Verdingungsordnung. Es handelt sich bei dieser Ordnung jedoch nicht um ein Gesetz, sondern um eine Art „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ für Bauleistungen. Daher muss die Gültigkeit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in jedem Bauvertrag schriftlich vereinbart werden.Die Ordnung gliedert sich in drei Teile.

  • VOB/A
    In der VOB/A sind die allgemeinen Bestimmungen zum nationalen Vergaberechts, die Bedingungen zur Vergabe von Bauleistungen und die besonderen Vorschriften und Regeln bezüglich der Vergabe von spezifischen Bauleistungen erklärt.

  • VOB/B
    Die VOB/B erhält alle allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die Rechte und Pflichten aller Beteiligten für die Ausführung der Leistungen. Häufig wird dieses auch als besonderes Werkvertragsrecht bezeichnet.

  • VOB/C
    Alle allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für einzelne Bauleistungen und Bauleistungsgruppen sind im dritten Teil der VOB geregelt.

Das Regelwerk wird gemeinsam vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) und dem DIN Deutsches Institut für Normung e. V. herausgegeben und stetig aktualisiert. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sind die Regelungen der VOB modern. Sie sollen eine effiziente und nachhaltige Vergabe von öffentlichen Aufträgen gewährleisten. Das Vergabeverfahren ist transparent und fair.

 

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Synonyme: VOB

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