Gebäudesanierung

Begriff Definition
Gebäudesanierung

Als Sanierung bezeichnet man die Aufwertung eines Gebäudes durch Instandsetzungsmaßnahmen in statischer oder bauphysikalischer Hinsicht. Im Gegensatz dazu spricht man von Renovierung, wenn ein Gebäude komplett oder in Teilen optisch verschönert werden soll.

Typische Sanierungsarbeiten

Bei Altbauten kommt es häufig zu Schäden an der Bausubstanz oder das Gebäude, bzw. einzelne Bereiche entsprechen nicht mehr den modernen Anforderungen an den Wärmeschutz und andere bauphysikalische Bereiche. Ganz typische Arbeiten im Rahmen einer Sanierung sind zum Beispiel:

  • Schimmelentfernung und Ursachenbeseitigung
  • Trockenlegung des Kellers
  • Reparaturen am Dach oder Neueindeckung (Dachsanierung)
  • Austausch der Fenster
  • Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Austausch der Heizungsanlage (Heizungssanierung)

Um die Mängel am Gebäude bei einer Sanierung wirksam zu beheben, ist viel Fachwissen erforderlich. Sanierungsmaßnahmen gehören deshalb in die Hände von erfahrenen Handwerkern, bzw. Bauunternehmen.

Ablauf einer Sanierung

Am Anfang jeder Sanierung steht eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes. Dies betrifft zum Beispiel die Statik, aber auch Wandaufbauten und Dachkonstruktion. Anschließend erfolgt eine sorgfältige Planung, bei der die Besonderheiten des Bestands berücksichtigt werden. Nach der Vergabe der Bauleistungen beginnen die Sanierungsarbeiten, während deren Verlauf es häufig zu unerwarteten Entdeckungen und damit Mehrkosten kommt.

Altbau-Sanierung und Denkmalschutz

Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist vor der Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen eine Rücksprache mit der unteren Denkmalbehörde erforderlich. Je nach Art des Denkmal-Status müssen Vorgaben hinsichtlich der Optik oder der verwendeten Materialien für die Sanierung eingehalten werden. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen belegt werden, in einigen Fällen fordert die Behörde auch einen Rückbau der Maßnahmen.

Sanierung ist förderfähig!

Insbesondere energetische Sanierungen wie der Einbau neuer Fenster, die Verbesserung der Wärmedämmung oder die Erneuerung der Heizungsanlage sind förderfähig, Ansprechpartner sind auf Bundesebene die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Siehe:

Ebenso gibt es Förderungen auf Landesebene sowie kommunale Programme.

Wichtig bei jeder Förderung: Erst wenn die Fördersumme bewilligt ist, darf mit der Sanierung begonnen werden.

 

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