Primärenergiebedarf

Begriff Definition
Primärenergiebedarf

Mit der Berechnung des Primärenergiebedarfs wird die tatsächlich verbrauchte Energie in einem Haushalt bestimmt. Es können jedoch nicht alleine Tendenzen in der Energieeffizienz ausgemacht werden. Auch gesetzliche Vorgaben der Energieeinsparverordnung lassen sich somit überprüfen.

Um den genauen Wert errechnen zu können, müssen die sogenannten Primärenergiefaktoren beachtet werden. Dieser unterscheidet sich je nach Energieträger und berücksichtigt den jeweiligen Energieaufwand, der mit den verschiedenen Energieträgern verbunden ist. Der Primärenergiefaktor ist Teil der Energieeinsparverordnung und somit gesetzlich festgelegt. Der Faktor muss mit dem Endenergiebedarf multipliziert werden. Das errechnete Ergebnis ist dann der Primärenergiebedarf.

Formel: QP = (Qh + Qtw) * ep (nach DIN 4701-10)

QP  -->  Primärenergiebedarf
Qh   --> Heizwärmebedarf, Jahres-Heizwärmebedarf
Qtw  --> Wärmebedarf für Warmwasser
ep    --> Aufwandszahl

Einheit: kWh/a

Zudem gibt der Faktor Aufschluss, wie energieeinsparend ein Energieträger arbeitet. Bauherren, die konkrete Zahlen zur Auswirkung von erneuerbaren Energien benötigen, werden im Primärenergiebedarf fündig. Ein Unterschied beispielsweise zwischen Solarenergie und Heizöl ist bei Multiplikation der entsprechenden Werte enorm. Somit ist der Primärenergiebedarf der relevante Kennwert der bestimmt werden muss, um einen genauen Wert zu erhalten. Er wird als gesetzliche Vorgabe beim Neubau verwendet. Bauherren können die entsprechenden Werte in der Energiesparverordnung oder im Gesetz für Erneuerbare Energien nachlesen und sich ausreichend informieren. Auch Eigentümer einer bestehenden Immobilie können durch Errechnung des Primarenergiebedarf angeregt werden, den Energieträger zu wechseln und so etwas für die Umwelt und für die eigene Kosteneinsparung zu tun.

 

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Synonyme: QP

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