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Wenn der Bauunternehmer den vereinbarten Werklohn einklagt, sprechen wir von der Werklohnklage.

Wenn Sie als Bauherr aufgrund von Schwierigkeiten mit Ihrem Bauunternehmer dessen Werklohn nicht zahlen, besteht natürlich die Gefahr, dass dieser gegen Sie gerichtliche Schritte einreicht. Damit eine Werklohnklage überhaupt schlüssig ist, hat zunächst einmal der Bauunternehmer im Rahmen seiner Klageschrift bestimmte Anforderungen zu beachten.

Voraussetzungen einer schlüssigen Werklohnklage

Der klagende Bauunternehmer muss vortragen, dass zwischen Ihnen als Bauherr und dem Kläger als Bauunternehmer überhaupt ein Werkvertrag abgeschlossen worden ist. Außerdem hat der klagende Bauunternehmer darzulegen, dass er das bauliche Vorhaben entsprechend den Modalitäten des Werkvertrages fertiggestellt hat. Unter Bezugnahme auf den Werkvertrag muss der Kläger konkret vortragen, dass der in seiner Klageschrift geltend gemachte Werklohn berechtigt ist. Der Kläger hat dann weiter zu erläutern, dass der Werklohn bereits fällig ist. Finden sich in der eingereichten Klageschrift Mängel, weil beispielsweise der Sachvortrag hinsichtlich der Höhe oder auch der Fälligkeit der geltend gemachten Forderung nicht ausreichend ist, so ist die Klageschrift in dieser Hinsicht nicht schlüssig. Zur Fälligkeit einer Werklohnforderung ist beispielsweise ein Sachvortrag zur Abnahme des Werkes zwingend erforderlich, denn im § 641 Abs. 1 Satz 1 BGB heißt es, dass die Vergütung bei der Abnahme des Werkes zu entrichten ist. Die Abnahme ist also eine elementare Voraussetzung für die Fälligkeit des Werklohns. Zu all den oben genannten Punkten ist der Bauunternehmer als Kläger darlegungs- und beweispflichtig. Von daher hat er natürlich seinen Sachvortrag auch durch geeignete Beweise zu belegen. Hierzu gehört die Vorlage des schriftlichen Werkvertrages sowie beispielsweise des Abnahmeprotokolls oder auch der Beweisantritt auf Einvernahme bestimmter Zeugen.

Einwendungen des Bauherrn

Bekommen Sie als Bauherr eine Klageschrift zugestellt, so setzt Ihnen das Gericht im Rahmen eines schriftlichen Vorverfahrens eine Frist, auf diese Klageschrift zu erwidern. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten, da ansonsten die Gefahr besteht, dass ein verspäteter Sachvortrag nicht mehr zugelassen wird. In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass das bereits fertiggestellte Bauwerk wesentliche Mängel hat. Kommt es dann zu einer Abnahme des Werkes, sollten Sie sich Ihre in der Vorschrift des § 634 BGB zustehende Rechte u. a. auf Mängelbeseitigung und Schadensersatz schriftlich vorbehalten. Unterlassen Sie dies, können Sie zum einen nicht nur diese Rechte nicht mehr geltend machen, zum anderen können Sie sich auch nicht mehr gegen eine Werklohnklage Ihres Werkunternehmers erfolgreich verteidigen. Wenn Sie aber als Bauherr die Beseitigung eines Mangels verlangen können, so haben Sie die Möglichkeit, nach der Fälligkeit der Werklohnforderung die Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung zu verweigern. Angemessen ist hierbei regelmäßig das Doppelte der für die  Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten. Mit anderen Worten: Dieses in § 641 Abs. 3 BGB normierte sogenannte Leistungsverweigerungsrecht dient als Einrede gegen eine Werklohnklage. Die Tatsachen für das Leistungsverweigerungsrecht müssen Sie darlegen und beweisen. Ein sinnvolles Beweisangebot ist hier die Vorlage eines unabhängigen Sachverständigengutachtens.

Die mündliche Verhandlung

In der mündlichen Verhandlung werden dann die Anträge gestellt, in denen Bezug auf die eingereichen Schriftsätze genommen wird. Natürlich wird die Sach- und Rechtslage hierbei intensiv erörtert. Eine Entscheidung des Gerichts ergeht dann grundsätzlich am Schluss der Sitzung. Wie in Bausachen oft üblich, wird es auch bei einer Fallkonstellation wie der oben dargestellten auf gutachterliche Ausführungen ankommen. So wird in der Praxis oftmals ein unabhängiger Gutachter mit der Klärung der beweisrelevanten Fragen beauftragt.

Die Entscheidung des Gerichts

Nach Vorlage des Gutachtens wird üblicherweise ein Fortsetzungstermin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Auf der Grundlage der gutachterlichen Ausführungen fällt das Gericht dann  eine Entscheidung. Bei wesentlichen Baumängeln, deren Beseitigungskosten zum Beispiel höher liegen als der eingeklagte Werklohn, würde auf die Werklohnklage eine Verurteilung zur Zahlung Zug um Zug gegen Behebung der konkret zu bezeichnenden Mängel erfolgen.

 

Hinweis:
Wir bieten keine Rechtsberatung und können auf Grund standesrechtlicher Bestimmungen keine rechtsberatenden Auskünfte geben. Unser Beitrag dient lediglich der  Information. Da dieser Text mit der Unterstützung eines Juristen verfasst wurde, spiegelt er den derzeitigen Stand der deutschen Rechtsprechung wider. Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird jedoch nicht übernommen. Bitte kontaktieren Sie für juristische Fragen einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

 

 

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