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Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie: gelungener Verbraucherschutz?

Die globale Finanzkrise 2008 und insbesondere der US-amerikanische Immobilienmarkt, der wie ein Kartenhaus zusammenbrach und viele Menschen in die Obdachlosigkeit stürzte, haben das Europäische Parlament ebenso nachdenklich gemacht wie der Umstand, dass einige der EU-Mitgliedstaaten haarscharf an der Zahlungsunfähigkeit vorbeigeschrammt sind und seit Jahren aufs Neue „gerettet“ werden müssen. Es ging ihm darum, Kreditnehmer davor zu schützen, beim Abschluss eines Immobilien-Darlehensvertrags von ihrem Geldinstitut übervorteilt zu und in ernstzunehmende wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht zu werden. Mit der seit dem 21. März 2016 gültigen Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) wurden sowohl die EU-Richtlinie 2014/17/EU als auch Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Sie gilt ausdrücklich nur für private Verbraucher, nicht aber für gewerbliche Immobilienkredite.

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