In Zeiten von ständig steigenden Mieten kommt es schnell zu Protesten von Mietern, wenn Wohnungseigentümer die Miete erhöhen wollen. Eine wesentliche Berechnungsrundlage ist hier die Größe der Wohnung: Es ist üblich, dass die Kaltmiete auf der Basis der Wohnfläche in Quadratmetern ermittelt wird. Aber daran, ob solch eine Angabe den tatsächlichen Verhältnissen entspricht und die Miethöhe korrekt errechnet wurde, scheiden sich oft die Geister. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in diese Thematik Klarheit gebracht.
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