Nach dem Einheitswert eines Grundstückes werden verschiedene Abgaben und Gebühren festgesetzt. So auch die Grundsteuer. Sind in unmittelbarer Nachbarschaft eines Grundstücks Windkraftanlagen errichtet worden, kann dies zu einer Wertminderung des Grundstückes und somit des Einheitswertes führen. Diesen Grundsatz nehmen Eigentümer entsprechend immer häufiger zum Anlass, Wertabschläge geltend zu machen, damit die Besteuerung geringer ausfällt. Die OFD (Oberfinanzdirektion) Nordrhein-Westfalen weist deshalb seit April 2015 die Finanzämter darauf hin, welche Kriterien für eine Minderung gelten sollen.
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