Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.

Wir informieren regelmäßig über verschiedene Themen zu Haus, Garten, Bauen, Wohnen sowie Hausbau und Finanzierung.

Wenn der Bauunternehmer den vereinbarten Werklohn einklagt, sprechen wir von der Werklohnklage.

Wenn Sie als Bauherr aufgrund von Schwierigkeiten mit Ihrem Bauunternehmer dessen Werklohn nicht zahlen, besteht natürlich die Gefahr, dass dieser gegen Sie gerichtliche Schritte einreicht. Damit eine Werklohnklage überhaupt schlüssig ist, hat zunächst einmal der Bauunternehmer im Rahmen seiner Klageschrift bestimmte Anforderungen zu beachten.

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