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Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)

Seit dem 01.12.2020 gilt das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) mit dem das Gesetz aus dem Jahr 1951 grundlegend modernisiert worden ist. Das neue Gesetz soll die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften optimieren und bauliche Veränderungen erleichtern. Deswegen trägt es jetzt auch den Namen „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften – Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz“; also kurz „WEMoG“. Was sich durch die Reform alles geändert hat, fassen wir für Sie an dieser Stelle kurz zusammen:

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