Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.

Wir informieren regelmäßig über verschiedene Themen zu Haus, Garten, Bauen, Wohnen sowie Hausbau und Finanzierung.

Die Vertragsstrafe im Baurecht (Bauvertrag nach BGB und VOB/B)

Vertragsstrafen sollen als Druckmittel des Auftraggebers den Auftragnehmer dazu bewegen, die vereinbarte Leistung im vorgesehenen Umfang zu erbringen und/oder Zwischen- oder Fertigstellungstermine fristgerecht einzuhalten. Ihre Höhe bemisst sich in den meisten Fällen am Auftragswert und ist auch dann zu zahlen, wenn dem Auftraggeber durch die Verzögerung gar kein Schaden entstanden ist. Durch dieses Vorgehen muss sich der Auftraggeber also nicht die Mühe machen, die Höhe von eventuellen Schadensersatzansprüchen darzulegen und nachzuweisen. Vertragsstrafen werden entweder im Bauvertrag oder in einer separaten Vereinbarung – auch nachträglich - festgelegt, im Bauwesen dreht es sich dabei fast immer um die fristgerechte Leistungserbringung.

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Leistungsstörung: Behinderung des Auftragnehmers an der Bauausführung

Eine Leistungsstörung beim Bau beschreibt die Behinderung des Auftragnehmers an der Bauausführung. Der Auftragnehmer ist also daran gehindert, die im Bauvertrag vereinbarten Leistungen zu erbringen.

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