„Mit warmer Hand“, also noch zu Lebzeiten, eine Immobilie an seine Kinder zu übertragen, wird oft als gutes Steuersparmodell gepriesen. Die Frage ist jedoch: Stimmt das wirklich immer? Es gibt einige Dinge, auf die Immobilieneigentümer beim Vererben oder Verschenken achten sollten, insbesondere durch die Änderung der Immobilienbewertung ab 2023.
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Jeder fünfte Bundesbürger hat eine Erbschaft von mindestens 250.000 Euro zu erwarten, insgesamt werden nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zwischen 2012 und 2027 über 400 Milliarden Euro pro Jahr vererbt. Kein Wunder, dass sich die künftigen Erblasser Gedanken darüber machen, wie sie ihr Vermögen mit möglichst geringen Abzügen an ihre Erben weitergeben können. Insbesondere Eigenheime spielen hier eine große Rolle.