Für den juristischen Laien erscheint die Lage eindeutig: Wer mit seinem Eigentum mit oder ohne Absicht die Gesundheit oder das Eigentum seiner Mitmenschen gefährdet, muss für daraus entstehende Schäden haften. Doch so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint, ist das nicht.
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Es hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass Hauseigentümer sich darum kümmern müssen, dass die Fußwege an ihrem Grundstück von Schnee und Eis befreit werden. Doch wie weit geht diese Verpflichtung und wer kommt bei einem Sturz für den Schaden auf?