Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.

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Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers auch bei Verjährung?

Der Auftraggeber (Bauherr) kann sein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Auftragnehmer (Unternehmer) auch nach Eintritt der Verjährung für Mängel aus der Werkleistung geltend machen. Es kommt in der Hauptsache darauf an, dass Mangel vor Ablauf der Verjährungsfrist eintrat.

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Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Verschulden des planenden und des überwachenden Architekten

Oft sind an einem Bauwerk mehrere Architekten beteiligt, die jeweils die Planung und die Überwachung übernehmen. Leider heißt es dann oft: Viele Köche verderben den Brei. Da kann es passieren, dass der Planer Regeln der Technik missachtet, während der die Bauaufsicht führende Architekt den Pfusch am Bau übersieht. Außerdem gibt es immer wieder Fälle, in denen auch dem Auftraggeber ein Verschulden anzulasten ist, wenn er es z. B. versäumt hat, wichtige Informationen korrekt weiterzugeben. Beim Bau eines Hauses sind alle Beteiligten voneinander abhängig, und die Arbeiten gehen oft ineinander über. Da oft nicht mehr eindeutig zu klären ist, wem tatsächlich ein schuldhaftes Verhalten zuzurechnen ist, sehen sich die streitenden Parteien vor Gericht wieder.

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