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„Urbane Gebiete“ - Neuer Begriff nach Baugesetznovelle sorgt für Flexibilität

Am 9. März 2017 hat der Bundestag eine Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) verabschiedet, die es den Kommunen deutlich erleichtern soll, mehr Bauplätze für Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Nach Angaben der Bundesregierung wäre jedes Jahr der Neubau von 350.000 bis 400.000 Wohnungen nötig, um den wachsenden Bedarf zu decken. Die Schaffung der neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) soll künftig insbesondere in den Innenstädten für eine Entspannung der Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum sorgen. Es sollen sich Innenstadtquartiere herausbilden, in denen alles auf kurzen Wegen zu erreichen ist: Gastronomie, Büros und Wohnungen können sich in einem Gebäude befinden, was die Innenstädte lebendiger machen soll. Die Initiative für die neue Baugebietskategorie ging von den Großstädten aus.

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