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Die Streitverkündung im Bauprozess bietet Schutz vor Verjährung der Ansprüche und vor Folgeprozessen

Wer Mängelbeseitigungsansprüche geltend macht, hat verschiedene juristische Kniffe zu beachten. Dabei geht es oftmals gar nicht vorrangig darum, ob überhaupt eine der am Baugeschehen beteiligten Personen den geltend gemachten Mangel zu vertreten hat. Vielmehr steht die Frage im Raum, wer für die Mängel verantwortlich ist. Ein Bauverfahren kann so komplex sein, dass Sie als Kläger erst im Laufe des Prozesses bemerken, dass neben der beklagten Partei noch alternativ eine weitere am Baugeschehen beteiligte Partei als Verursacherin der Mängel in Betracht kommt. Hier stellt sich die Frage, wie Sie diese Partei mit in das bereits laufende Verfahren vor Gericht einbeziehen können. Denn wenn Sie den Prozess rechtskräftig verlieren sollten, steht fest, dass die nicht verklagte Partei den Mangel verursacht hat. Diese sollte dann mit Erfolg an das Ergebnis des Ausgangsverfahrens gebunden werden. Das Mittel hierzu ist die Streitverkündung.

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