Seit Jahrzehnten hat die Politik es versäumt, die Grundsteuer auf neue Füße zu stellen. Das wurde im April 2018 auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bemängelt: Es erklärte die Grundsteuer für verfassungswidrig, weil die bisher angewendete Bemessungsgrundlage völlig veraltet ist. Aber worum genau geht es hier eigentlich?
Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
Es ist bekannt, dass beim Bau eines Hauses sehr viel zu beachten ist, auch viele rechtliche und wirtschaftliche Aspekte. Zu ihnen gehören auch die mit dem Bau und dem Besitz eines Hauses zusammenhängenden Steuern. Die beim Hausbau anfallenden Mehrwertsteuern wundern einen Bauherren nicht, da sie für jedes Wirtschaftsgut fällig wird. Spätestens beim Grundstückskauf wird dann die Grunderwerbsteuer erhoben. Aber dass man als Immobilienbesitzer auch regelmäßig eine Grundsteuer zu entrichten hat, erfahren viele erst mit der Zustellung des ersten Steuerbescheids. Damit wären schon die wesentlichen Unterschiede zwischen diesen beiden Steuerarten genannt: Die Grunderwerbsteuer fällt nur einmal an, die Grundsteuer jedoch muss jeweils quartalsweise entrichtet werden.