Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss auch Grunderwerbsteuer zahlen. Ihre Höhe bemisst sich prozentual am Kaufpreis und wird seit 2006 von den einzelnen Bundesländern eigenständig festgelegt. Bis 2005 lag die Grunderwerbsteuer bundesweit bei 3,5 %, seit 2006 hat sich da eine Menge getan: Nur in Bayern und Sachen ist es bei dieser Höhe geblieben, nach und nach wurde die Steuer in allen anderen Ländern angehoben. 2020 betrug sie in den anderen 14 Bundesländern zwischen 4,5 % und 6,5 %. Dieser Unterschied mag auf den ersten Blick gering erscheinen, wirkt sich aber bei Immobiliengeschäften mit einer Kostensteigerung von mehreren tausend Euro aus. Die Finanzämter versenden die Steuerbescheide etwa vier bis sechs Wochen nach dem Kauf. Da liegt die Überlegung nahe, ob es Wege gibt, die Steuer zu reduzieren.
Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. Juli 2011 (Az. XII ZR 149/09) ein Urteil gesprochen, das manche Schwiegereltern nachdenklich machen könnte. Im damaligen Fall hatten die Kläger geplant, ein Zweifamilienhaus zu bauen und dieses gemeinsam mit ihrem Sohn und dessen Ehefrau zu bewohnen. Zum Kauf des Baugrundstücks, das von den jungen Eheleuten zu jeweils einer Hälfte als Miteigentümer gekauft wurde, unterstützten die Schwiegereltern das Paar mit einer Geldzahlung.
Durch die Schenkung einer Immobilie lässt sich das Vermögen auf die favorisierten Erben schon zu Lebzeiten verteilen. Viele Deutsche machen von diesem Recht Gebrauch und sparen dadurch Steuern. Und das Gute daran: Der Schenker wohnt weiter in den eigenen vier Wänden. Die ehemaligen Besitzer können sich ein Wohn- oder Nießbrauchrecht eintragen lassen. Im folgenden Artikel klären wir Sie über die Unterschiede auf und legen dar, welches für die Altersvorsorge sinnvoller ist.