Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. Juli 2011 (Az. XII ZR 149/09) ein Urteil gesprochen, das manche Schwiegereltern nachdenklich machen könnte. Im damaligen Fall hatten die Kläger geplant, ein Zweifamilienhaus zu bauen und dieses gemeinsam mit ihrem Sohn und dessen Ehefrau zu bewohnen. Zum Kauf des Baugrundstücks, das von den jungen Eheleuten zu jeweils einer Hälfte als Miteigentümer gekauft wurde, unterstützten die Schwiegereltern das Paar mit einer Geldzahlung.
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