Nachdem zum Jahresende 2021 vom Bundesumweltamt darauf hingewiesen wurde, dass sich Fotovoltaikanlagen schon bald nicht mehr lohnen könnten, kam bei Interessenten große Unsicherheit auf. Richtig ist, dass es für in das Netz eingespeisten Strom aus Fotovoltaikanlagen nur noch 7 Cent pro Kilowattstunde gibt. Unstrittig ist auch, dass die Preise für die Solarstromanlagen steigen. Diese Betrachtung allein mag eine derartige Geldausgabe ad absurdum führen. Und dennoch gibt es gute Gründe für eine Investition in Anlagen zur Gewinnung und Nutzung von Solarstrom. Zum einen plant die Bundesregierung den Ausbau derartiger Anlagen und wird daher sehr wahrscheinlich auch die Vergütungssätze wieder attraktiv machen. Zum anderen rechnet sich eine Fotovoltaikanlage ohnehin am meisten, wenn man den gewonnenen Strom selbst nutzt.
Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
Solarenergie ist Energie aus Sonnenstrahlen, die wir uns auf viele verschiedene Arten zunutze machen können. Besonders modern und gefragt sind aktuell Inselanlagen, wobei hier zwischen echten Inselanlagen und netzgekoppelten Anlagen unterschieden werden muss. Wesentliches Unterscheidungskriterium bei Inselanlagen ist das hohe Maß an Autarkie, die eine solche Anlage gewährleistet. Unabhängig von Versorgungswerken und öffentlichem Stromnetz kommt die Energie vom eigenen Dach, wird in häuslichen Akkus zwischengespeichert und selbst frei nach Bedarf verbraucht. Es bedarf bei einer Inselanlage keinerlei Verbindung zum öffentlichen Netz. Auf der anderen Seite erfolgt demnach auch keine Einspeisung in das öffentliche Stromnetz und auch die ansonsten erzielbare Einspeisevergütung fällt weg. Der von einer Inselanlage gewonnene Strom deckt nur den Eigenbedarf.
Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VII ZR 184/17 vom 10. Januar 2019) wird diejenigen interessieren, die mit der Planungs- und Überwachungsleistung in Zusammenhang mit dem Bau einer Photovoltaikanlage nicht zufrieden sind.
Da eine teure Photovoltaikanlage durch Blitzeinschläge beschädigt werden kann, ist das Thema Blitzschutz unbedingt bei der Planung zu beachten. Neben direkten Einschlägen können PV-Anlagen auch indirekt durch Einschläge in der Umgebung beschädigt werden oder wiederum selbst Schäden am Hausnetz oder gar dem öffentlichen Stromnetz hervorrufen. Was Sie beim Blitz- und Überspannungsschutz für Photovoltaikanlagen beachten sollten, erfahren Sie daher hier.
Neben dem Wunsch, dazu beizutragen, dass Atomstrom und Energie aus Kohle und Erdöl irgendwann entbehrlich werden, ist auch die Zahlung der Einspeisevergütung ein Motiv für Hausbesitzer und zahlreiche Landwirte, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu betreiben. Der Solarstrom, der nicht selbst verbraucht wird, wird ins öffentliche Netz eingespeist und mit einer für 20 Jahre feststehenden Einspeisevergütung bezahlt. So sieht es seit 2009 das Erneuerbare-Energien-Gesetz vor. Allerdings nur für diejenigen Betreiber, die sich an ein paar Spielregeln halten. Diese teure Erfahrung hat jetzt mit einem am 5. Juli 2017 ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch ein Landwirt aus Schleswig-Holstein machen müssen (Az. VIII ZR 147/16).