Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VII ZR 184/17 vom 10. Januar 2019) wird diejenigen interessieren, die mit der Planungs- und Überwachungsleistung in Zusammenhang mit dem Bau einer Photovoltaikanlage nicht zufrieden sind.
Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
Da eine teure Photovoltaikanlage durch Blitzeinschläge beschädigt werden kann, ist das Thema Blitzschutz unbedingt bei der Planung zu beachten. Neben direkten Einschlägen können PV-Anlagen auch indirekt durch Einschläge in der Umgebung beschädigt werden oder wiederum selbst Schäden am Hausnetz oder gar dem öffentlichen Stromnetz hervorrufen. Was Sie beim Blitz- und Überspannungsschutz für Photovoltaikanlagen beachten sollten, erfahren Sie daher hier.
Neben dem Wunsch, dazu beizutragen, dass Atomstrom und Energie aus Kohle und Erdöl irgendwann entbehrlich werden, ist auch die Zahlung der Einspeisevergütung ein Motiv für Hausbesitzer und zahlreiche Landwirte, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu betreiben. Der Solarstrom, der nicht selbst verbraucht wird, wird ins öffentliche Netz eingespeist und mit einer für 20 Jahre feststehenden Einspeisevergütung bezahlt. So sieht es seit 2009 das Erneuerbare-Energien-Gesetz vor. Allerdings nur für diejenigen Betreiber, die sich an ein paar Spielregeln halten. Diese teure Erfahrung hat jetzt mit einem am 5. Juli 2017 ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch ein Landwirt aus Schleswig-Holstein machen müssen (Az. VIII ZR 147/16).