Die Bundesregierung versucht mit verschiedenen Instrumenten, die Unternehmen in der Zeit der Pandemie zu unterstützen und möglichst viele Entlassungen und Insolvenzen zu verhindern. Eine der Maßnahmen ist die befristete Absenkung der Umsatzsteuer vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020:
Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
Es ist bekannt, dass beim Bau eines Hauses sehr viel zu beachten ist, auch viele rechtliche und wirtschaftliche Aspekte. Zu ihnen gehören auch die mit dem Bau und dem Besitz eines Hauses zusammenhängenden Steuern. Die beim Hausbau anfallenden Mehrwertsteuern wundern einen Bauherren nicht, da sie für jedes Wirtschaftsgut fällig wird. Spätestens beim Grundstückskauf wird dann die Grunderwerbsteuer erhoben. Aber dass man als Immobilienbesitzer auch regelmäßig eine Grundsteuer zu entrichten hat, erfahren viele erst mit der Zustellung des ersten Steuerbescheids. Damit wären schon die wesentlichen Unterschiede zwischen diesen beiden Steuerarten genannt: Die Grunderwerbsteuer fällt nur einmal an, die Grundsteuer jedoch muss jeweils quartalsweise entrichtet werden.