Das dürfte vielen Menschen bekannt vorkommen, die bereits einen Makler beauftragt haben, um ihre Immobilie zu verkaufen: In der Regel findet sich im Vertrag eine Klausel, die dessen Laufzeit auf sechs Monate festlegt. Während dieser Frist darf ein Kunde keinen anderen Makler mit dem Verkauf derselben Immobilie beauftragen. Wer nun glaubt, dass er nach dem Ablauf dieses Zeitraums einen anderen Makler auswählen kann, sollte noch einmal seinen Vertragstext zur Hand nehmen. Oft verbergen sich hier weitere Vereinbarungen, die eine nahtlose Vertragsverlängerung vorsehen und einen Maklerwechsel (vorerst) verhindern.
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