Sollte es nicht eigentlich selbstverständlich sein, dass Makler über ein zur Vermietung oder zum Verkauf angebotenes Objekt umfassend informiert sind? Und sollte es nicht ebenso selbstverständlich sein, dass sie auf konkrete Nachfragen von Interessenten eingehen und diese wahrheitsgemäß beantworten können? Was aus Sicht der Kunden sicherlich bejaht wird, scheint in der Branche noch lange nicht üblich zu sein. Nur so lässt sich erklären, dass der Bundesgerichtshof in dieser Frage urteilen musste (Az. I ZR 235/15 vom 10.11.2016).
Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
Das Jahr 2020 war voller Überraschungen und Herausforderungen. Nun ist das Jahr 2021 da und wir fassen für Sie die wichtigsten Veränderungen in den Bereichen Wohnen, Energie und Umwelt zusammen.
Hier ein Überblick der Themen, die in diesem Artikel behandelt werden:
Der Begriff "Courtage" ist sowohl in der Immobilienbranche als auch an der Börse und bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen gebräuchlich und wird auch als Provision bezeichnet. Er ist dem französischen Wort "Courtier" entlehnt, das Agent oder Makler bedeutet. Es geht bei einer Courtage immer um ein Entgelt, das für eine Vermittlungstätigkeit gezahlt wird. In diesem Artikel soll es jedoch nur um die Maklercourtage gehen, die im Zuge von Immobiliengeschäften fällig wird. Das sollte man über die Courtage wissen:
Auf den ersten Blick scheint das nicht möglich zu sein: Jemand kauft eine Immobilie, aber eine andere Person muss die Maklerprovision zahlen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch in seinem Urteil vom 17. Oktober 2018 (Az. I ZR 154/17).
Im Regelfall können Immobilieneigentümer davon ausgehen, dass ein von ihnen beauftragter Makler das Objekt so anbietet, wie es vorab vereinbart wurde. In einem besonders ungewöhnlichen Fall, in dem ein Makler seine Kundin hintergangen und ihr so einen hohen finanziellen Schaden zugefügt hatte, wurde im Januar 2019 vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. I ZR 160/17 vom 24.1.2019).
Die Maklercourtage ist sehr oft ein strittiges Thema und hat schon in zahlreichen Fällen dafür gesorgt, dass sich Makler und Immobilienverkäufer oder –käufer vor Gericht wiedergesehen haben. In dem am 21. November 2018 vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschiedenen Fall (Az. I ZR 10/18) kam jedoch noch ein Dritter ins Spiel.
Bei diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. V ZR 245/14 vom 22.07.2015) sollten Immobilieneigentümer hellhörig werden, die ihr Haus oder Grundstück mithilfe eines Maklers verkaufen wollen. Sich zurückzulehnen und sich voll auf ihn zu verlassen, ist nicht immer eine gute Idee.
Es ist bekannt, dass einem Makler nach einem erfolgreich von ihm vermittelten Immobilienverkauf eine Provision zusteht. Ihre Höhe ist nirgends gesetzlich festgelegt, sondern ergibt sich allein aus dem Inhalt des Maklervertrags. Die auch als Courtage bezeichnete Gebühr ist regional sehr unterschiedlich und liegt je nach Bundesland bei durchschnittlich knapp 6 bis mehr als 7 %. Ganz anders ist die Rechtslage bei der sog. Reservierungsgebühr.