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Mängelfeststellung vor der Abnahme – so können Auftraggeber ihre Rechte geltend machen

Wenn Auftraggeber bereits vor der Abnahme einen Mangel an Bauwerken feststellen, hängt die weitere Vorgehensweise davon ab, ob der Bauvertrag auf der Basis des BGB oder der VOB/B geschlossen wurde. Für Auftraggeber ist es günstiger, Mängel bereits vor der Abnahme anzusprechen, als damit bis nach dem Abnahmetermin zu warten: Bis zum Zeitpunkt der Abnahme liegt die Beweislast für die mangelfreie Leistungserbringung bei Auftragnehmer, nach der Abnahme dreht sie sich um.

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Wann ist der richtige Zeitpunkt zur Mängelfeststellung?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über einen Fall entschieden, bei dem nur auf den ersten Blick alles eindeutig zu sein schien: Ein Neubau wurde ordnungsgemäß abgenommen, doch schon kurze Zeit später gab es Probleme mit den gefliesten Flächen.

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