Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt verbindlich vor, dass der Kauf einer Immobilie nur mit einem notariell beglaubigten Kaufvertrag abgewickelt werden darf. Der Großteil dieser Kaufverträge ist einheitlich aufgebaut. Ein Notar hat die Pflicht, sich unparteiisch und neutral allen Vertragspartnern gegenüber zu verhalten. Dabei spielt es auch keine Rolle, von welcher Vertragspartei er bezahlt wird. Das unterscheidet ihn vom Rechtsanwalt. Der Notar ist auch dazu da, während des Notartermins alle den Kaufvertrag betreffenden Fragen zu erläutern.
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