„Mit warmer Hand“, also noch zu Lebzeiten, eine Immobilie an seine Kinder zu übertragen, wird oft als gutes Steuersparmodell gepriesen. Die Frage ist jedoch: Stimmt das wirklich immer? Es gibt einige Dinge, auf die Immobilieneigentümer beim Vererben oder Verschenken achten sollten, insbesondere durch die Änderung der Immobilienbewertung ab 2023.
Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
Die Suche nach dem richtigen Haus oder der Traumwohnung kann langwierig und mühsam sein. Viele Menschen sind es leid, wochen- oder monatelang in der Tageszeitung oder im Internet nach den passenden Objekten zu suchen oder Besucher durch ein zum Verkauf stehendes Objekt zu führen. Darum wird häufig ein Immobilienmakler eingeschaltet, der die Funktion eines Vermittlers zwischen Käufer und Verkäufer wahrnimmt. Er kann auch beauftragt werden, wenn es um die Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie gehen soll.
Eine 2017 veröffentlichte repräsentative Studie des Markt- und Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Quirin Privatbank brachte interessante Ergebnisse: Deutschlandweit sind in 34 % der Erbschaften auch Immobilien enthalten. Da die Hälfte der Befragten ein Haus oder Grundstück vererben wird, wird der Anteil noch weiter steigen. Aber nicht jedem Erben ist klar, was mit einer geerbten Immobilie auf ihn zukommt: Fast die Hälfte der Deutschen gibt an, nur über lückenhaftes Wissen zum Thema Erben und Vererben zu verfügen.
Die Überlegung, das selbst bewohnte Eigenheim zu verrenten, stellt sich vor allem Senioren. Das, was auch als Umkehrhypothek bezeichnet wird, ist für viele von ihnen eine attraktive Alternative zu einem Verkauf ihres selbst bewohnten Hauses: Sie erhalten einen monatlichen Betrag und können in ihrem Eigenheim weiterhin wohnen.
Jeder fünfte Bundesbürger hat eine Erbschaft von mindestens 250.000 Euro zu erwarten, insgesamt werden nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zwischen 2012 und 2027 über 400 Milliarden Euro pro Jahr vererbt. Kein Wunder, dass sich die künftigen Erblasser Gedanken darüber machen, wie sie ihr Vermögen mit möglichst geringen Abzügen an ihre Erben weitergeben können. Insbesondere Eigenheime spielen hier eine große Rolle.