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Aus Bodenklassen wurden Homogenbereiche

Mit Wirkung zum August 2015 wurden mehrere DIN-Normen, die sich mit dem Baugrund beschäftigen, zurückgezogen und durch neue Vorgaben ersetzt. Für Hausbaufirmen und Bauherren von Eigenheimen ist dabei insbesondere die DIN 18300 (Erdarbeiten) von Interesse. Sie regelte die Einteilung des Baugrunds in insgesamt sieben Bodenklassen, die sich auch mit felsigem Untergrund beschäftigten und war als Allgemeine Technische Vertragsbedingung (ATV) – Erdarbeiten  Bestandteil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C (VOB/C).

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