Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.

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So kann ein noch nicht abbezahltes Haus veräußert werden

Bei der Planung des Eigenheimes fließt meist viel Herzblut mit ein. Die meisten Eigenheime, die zur Eigennutzung gebaut werden, sind zunächst für die Ewigkeit gedacht. Deshalb sind die meisten Bauherren auch gerne bereit, einen Kredit in nicht unerheblicher Höhe aufzunehmen, um ihren Traum von den eigenen vier Wänden ganz nach dem individuellen Geschmack verwirklichen zu können. Die verschiedenen Bauphasen eines Bauprojektes können sich aber in die Länge ziehen und manchmal verändern sich die Lebensumstände noch vor der Fertigstellung des geplanten Projektes so gravierend, dass der ursprünglich angedachte Alterswohnsitz nicht mehr in die zukünftige Lebensplanung passt.

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Ein Haus wird verkauft – Inwieweit müssen Verkäufer über Mängel informieren?

Seit mehreren Jahren befindet sich die Zahl der Verkäufe von Wohnimmobilien auf einem hohen Niveau: Die niedrigen Hypothekenzinsen motivieren diejenigen, die sich nicht für den Bau eines Eigenheims interessieren, sich nach einer geeigneten gebrauchten Eigentumswohnung oder einem Haus umzusehen. Kommt es zu einem Besichtigungstermin, haben die Verkäufer die Pflicht, die Kaufinteressenten über die baulichen Mängel der Immobilie zu informieren. Doch gilt das auch, wenn der Mangel in einer Eigenschaft besteht, die zum Zeitpunkt des Hausbaus mit den damals geltenden Bauvorschriften im Einklang war?

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