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Altbau – die Vorteile vom Kauf eines Hauses

In Zeiten immer weiter steigender Immobilienpreise wird es für viele Menschen immer schwieriger, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Doch es gibt eine Alternative zu den neu gebauten Häusern auf dem Markt: den Kauf eines Altbaus. Diese Häuser haben nicht nur oft eine lange Geschichte und einen besonderen Charme, sondern auch einige überzeugende Vorteile. In diesem Artikel wird genauer auf die Vorteile des Kaufs eines Altbaus eingegangen und gezeigt, warum es sich lohnt, einen solchen Kauf in Betracht zu ziehen.

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Immobilienkauf: Vorsicht, diese Renovierungsfallen lauern in Altbauten!

Altbauten haben ihren ganz besonderen Charme – aber es birgt auch besondere Risiken, wenn Sie ein altes Haus kaufen. Zwar sind viele Schäden und veraltete Bauteile schon vor dem Kauf zu erkennen. Doch wie groß der Renovierungsaufwand tatsächlich sein wird, lässt sich oft nur schwer beziffern. Zumal manche Schäden nur von ausgewiesenen Fachleuten erkannt werden können. Hier ist ein Überblick, auf welche möglichen Probleme in der Bausubstanz Sie beim Altbau besonders achten sollten!

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Vom richtigen Zeitpunkt ein Haus zu bauen

Niedrige Zinsen, steigende Inflation und fehlende Möglichkeiten für eine sichere rentable Geldanlage scheinen für viele Verbraucher gute Argumente für den Hausbau zu sein. Für das Argument, das jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen sei, um ein Haus zu bauen, müssen viele Tatsachen herhalten. Natürlich zeigen die Finanzkrisen der letzten Zeit, dass mit dem Hausbau auch eine sichere Wertanlage verbunden ist. Auch die derzeit günstigen Zinsen für eine Finanzierung sprechen für die Investition ins eigene Haus. Scheinbar springen viele Verbraucher auf die Verkaufsargumente an und bescheren dem deutschen Baugewerbe eine sehr gute Auftragslage.

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Ein Haus wird verkauft – Inwieweit müssen Verkäufer über Mängel informieren?

Seit mehreren Jahren befindet sich die Zahl der Verkäufe von Wohnimmobilien auf einem hohen Niveau: Die niedrigen Hypothekenzinsen motivieren diejenigen, die sich nicht für den Bau eines Eigenheims interessieren, sich nach einer geeigneten gebrauchten Eigentumswohnung oder einem Haus umzusehen. Kommt es zu einem Besichtigungstermin, haben die Verkäufer die Pflicht, die Kaufinteressenten über die baulichen Mängel der Immobilie zu informieren. Doch gilt das auch, wenn der Mangel in einer Eigenschaft besteht, die zum Zeitpunkt des Hausbaus mit den damals geltenden Bauvorschriften im Einklang war?

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