Für den juristischen Laien erscheint die Lage eindeutig: Wer mit seinem Eigentum mit oder ohne Absicht die Gesundheit oder das Eigentum seiner Mitmenschen gefährdet, muss für daraus entstehende Schäden haften. Doch so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint, ist das nicht.
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Der Haus- und Grundstückeigentümer trägt volles Haftungsrisiko, wenn z. B. der Mieter im schlecht beleuchteten Treppenhaus stürzt oder der Sturm einen Dachziegel auf das Fahrzeug des Nachbarn weht. Sollten auf dem Grundstück auch Menschen zu Schaden kommen, kann das für den Eigentümer auch Zahlungen in Millionenhöhe bedeuten. Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt den Eigentümer vor solchen finanziellen Folgen.