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Die Grunderwerbsteuer: So lässt sie sich reduzieren

Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss auch Grunderwerbsteuer zahlen. Ihre Höhe bemisst sich prozentual am Kaufpreis und wird seit 2006 von den einzelnen Bundesländern eigenständig festgelegt. Bis 2005 lag die Grunderwerbsteuer bundesweit bei 3,5 %, seit 2006 hat sich da eine Menge getan: Nur in Bayern und Sachen ist es bei dieser Höhe geblieben, nach und nach wurde die Steuer in allen anderen Ländern angehoben. 2020 betrug sie in den anderen 14 Bundesländern zwischen 4,5 % und 6,5 %. Dieser Unterschied mag auf den ersten Blick gering erscheinen, wirkt sich aber bei Immobiliengeschäften mit einer Kostensteigerung von mehreren tausend Euro aus. Die Finanzämter versenden die Steuerbescheide etwa vier bis sechs Wochen nach dem Kauf. Da liegt die Überlegung nahe, ob es Wege gibt, die Steuer zu reduzieren.

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Diese Steuern fallen beim Hausbau an

Es ist bekannt, dass beim Bau eines Hauses sehr viel zu beachten ist, auch viele rechtliche und wirtschaftliche Aspekte. Zu ihnen gehören auch die mit dem Bau und dem Besitz eines Hauses zusammenhängenden Steuern. Die beim Hausbau anfallenden Mehrwertsteuern wundern einen Bauherren nicht,  da sie für jedes Wirtschaftsgut fällig wird. Spätestens beim Grundstückskauf wird dann die Grunderwerbsteuer erhoben. Aber dass man als Immobilienbesitzer auch regelmäßig eine Grundsteuer zu entrichten hat, erfahren viele erst mit der Zustellung des ersten Steuerbescheids. Damit wären schon die wesentlichen Unterschiede zwischen diesen beiden Steuerarten genannt: Die Grunderwerbsteuer fällt nur einmal an, die Grundsteuer jedoch muss jeweils quartalsweise entrichtet werden.

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