Steuerliche Vergünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Beschäftigungsverhältnisse sowie Handwerkerleistungen, die auch unter dem Schlagwort „Handwerkerbonus“ bekannt sind, haben im Wesentlichen den Sinn, die Schwarzarbeit zu verringern. Bislang galt dies ausschließlich für alle Arbeiten, die in der eigenen und selbst bewohnten Immobilie sowie auf dem zugehörigen Grundstück durchgeführt wurden. Das hat sich nun geändert.
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