Durch die Schenkung einer Immobilie lässt sich das Vermögen auf die favorisierten Erben schon zu Lebzeiten verteilen. Viele Deutsche machen von diesem Recht Gebrauch und sparen dadurch Steuern. Und das Gute daran: Der Schenker wohnt weiter in den eigenen vier Wänden. Die ehemaligen Besitzer können sich ein Wohn- oder Nießbrauchrecht eintragen lassen. Im folgenden Artikel klären wir Sie über die Unterschiede auf und legen dar, welches für die Altersvorsorge sinnvoller ist.
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