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So werden Verstöße gegen die Energieeinsparverordnung geahndet

Seit dem 1. Februar 2002 ist die erste Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft und hat seitdem immer wieder Überarbeitungen erlebt. Die letzte Änderung wurde zum 1. Januar 2016 gültig, dabei handelte es sich aber nur um eine Überarbeitung der Fassung aus dem Jahr 2013.

Fast jede EnEV-Version wird in der Öffentlichkeit diskutiert. Kein Wunder, denn die Einhaltung der immer strikteren Vorgaben zum Primärenergiebedarf bei Neu- sowie sanierten Altbauten verteuern in der Regel das Bauprojekt. Vielleicht hat sich der eine oder andere Bauherr oder Sanierer hier schon mal überlegt, diese Anforderungen zugunsten einer Baukosteneinsparung zu unterschreiten. Doch dann steht die Frage im Raum, ob so etwas überhaupt sanktioniert wird. Die Antwort ist: Ja, die EnEV sieht empfindliche Ordnungsgelder vor, mit deren Höhe sicher viele nicht gerechnet hätten.

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