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Keine Einspeisevergütung ohne Anmeldung bei Bundesnetzagentur

Neben dem Wunsch, dazu beizutragen, dass Atomstrom und Energie aus Kohle und Erdöl irgendwann entbehrlich werden, ist auch die Zahlung der Einspeisevergütung ein Motiv für Hausbesitzer und zahlreiche Landwirte, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu betreiben. Der Solarstrom, der nicht selbst verbraucht wird, wird ins öffentliche Netz eingespeist und mit einer für 20 Jahre feststehenden Einspeisevergütung bezahlt. So sieht es seit 2009 das Erneuerbare-Energien-Gesetz vor. Allerdings nur für diejenigen Betreiber, die sich an ein paar Spielregeln halten. Diese teure Erfahrung hat jetzt mit einem am 5. Juli 2017 ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch ein Landwirt aus Schleswig-Holstein machen müssen (Az. VIII ZR 147/16).

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